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Wirtschaftliche Landesversorgung

Versorgung in Mangellagen  

Für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag, stellt der Bund die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher. Er trifft vorsorgliche Massnahmen.

Die Versorgung der Zivilbevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sowie die Verteilung der Waren ist auch in ausserordentlichen Lagen in erster Linie Sache der Privatwirtschaft. Die Rolle des Staates bleibt subsidiär. Er sorgt dafür, dass die notwendigen Vorbereitungen für die Sicherstellung einer gleichmässigen und ausreichenden Versorgung der Einwohner und der Wirtschaft getroffen werden.

Sobald sich in Krisenzeiten und nach Katastrophen Versorgungsengpässe abzeichnen, kann es zu Hamsterkäufen kommen. Eine mögliche Folge davon:
Lebenswichtige Produkte sind kurzfristig nicht mehr erhältlich.

Für diesen Fall, aber auch für Engpässe in gewöhnlichen Zeiten, ist es in jedem Haushalt sinnvoll, einen persönlichen Vorrat anzulegen, der aus haltbaren Produkten besteht und den Ernährungsgewohnheiten der Haushaltangehörigen entspricht.

Der Haushaltvorrat sollte pro Person für 14 Tage reichen.

Grundvorrat

Der Grundvorrat enthält Konsumgüter des täglichen Bedarfs, die lange haltbar, einfach zu lagern und energiereich sind. In Krisen gehören diese meist aus dem Ausland importierten Produkte zu den ersten, die rationiert würden. Auch ohne Rationierung, so hat die Erfahrung gezeigt, werden solche Lebensmittel zuerst gehamstert.

Der Grundvorrat enthält pro Person:
1-2 kg Reis oder Teigwaren
1-2 l/kg Öl oder Fett
1-2 kg Zucker
6 Liter Mineralwasser
(Die Mengenangaben sind als Empfehlung zu verstehen.)

Der Grundvorrat alleine kann allfällige Versorgungsengpässe nicht überbrücken. Dazu braucht es den Ergänzungsvorrat sowie den Getränkevorrat.

Woraus besteht der Haushaltungsvorrat

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