Stellenmeldepflicht
Für den Arbeitgeber
Stellen melden unter Arbeitgeber (job-room.ch)
Einführung der Stellenmeldepflicht
- Ab dem 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden
- auf den 1. Januar 2020 wird dieser Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt
- auch betroffene Stellen, die durch private Arbeitsvermittler, Headhunter oder Personalverleihunternehmen vermittelt werden, sind den RAV zu melden.
Ausnahmen – die Meldepflicht fällt weg, wenn:
- eine Stelle mit einer Person besetzt wird, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeitet
- eine Stelle durch Angehörige eines Zeichnungsberechtigten des Unternehmens besetzt wird
- die Anstellung maximal 14 Kalendertage dauert
- der Arbeitgeber selbst beim RAV registrierte Stellensuchende findet und anstellt -- deren Profile sind auf arbeit.swiss publiziert
Meldung der Stelle
- Offene Stellen sind dem zuständigen RAV zu melden – einfach und schnell online über das Portal arbeit.swiss, Job-Room , telefonisch oder persönlich
- damit das RAV Ihnen gezielt Dossiers von Stellensuchenden vorschlagen kann, ist ein detailliertes Anforderungsprofil («Skills» usw.) erforderlich
- für gemeldete Stellen gilt ein Publikationsverbot von 5 Arbeitstagen, beginnend am Arbeitstag nach Eingang der RAV-Bestätigung – erst nach Ablauf dieser Frist dürfen Sie die Stelle öffentlich ausschreiben.
Liste der Berufsarten
Die Liste mit den jeweils von der Stellenmeldepflicht betroffenen Berufsarten sowie die zugeordneten Berufsbezeichnungen finden Sie auf arbeit.swiss.
Stellensuchende
Die meldepflichtigen Stellen sind während dem 5-tägigen Publikationsverbot ausschliesslich für die beim RAV registrierten Stellensuchenden zugänglich. Dieser Informationsvorsprung bietet Ihnen die Chance, … sich aus eigener Initiative als eine/einer der Ersten auf diese freien Stellen zu bewerben; sich durch ein gut abgestimmtes Bewerbungsdossier und gezieltes Anfragen beim Stellenanbieter zu empfehlen – das RAV unterstützt und berät Sie dabei gerne!
Kontaktpersonen
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Sekretariat
+41 55 646 6670
E-Mail RAV Sekretariat
Kantonales Arbeitsamt
Janette Grab
+41 55 646 6601
E-Mail Janette Grab
Inspektor Arbeitsmarkt
Thomas Rhyner
+41 55 646 6692
E-Mail Thomas Rhyner