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Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) ist eine gemeinsame Strategie zur verbesserten, zielgerichteten Zusammenarbeit verschiedener Partnerorganisationen aus den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, öffentliche Berufsberatung und andere Institutionen. Initiert wurde IIZ durch eine gemeinsame Empfehlung der SODK und VDK [PDF, 35.0 KB] [pdf, 36 KB].

Diese hat auch zur Errichtung einer Nationales IIZ-Entwicklungs- und Koordinationsgremium geführt. Die konkrete Lancierung zahlreicher IIZ-Projekte erfolgte unter Federführung des Staatssekretariats für Wirtschaft.

Die Institutionen in den obgenannten Bereichen haben alle die (berufliche) Integration ihrer Kunden und Kundinnen zum Ziel. Mit IIZ wird angestrebt, die mit diesem Ziel verbundenen Verfahren der Institutionen aufeinander abzustimmen, zu vereinfachen und zu verkürzen.

Insbesondere wird versucht, durch koordiniertes Vorgehen, Doppelspurigkeiten und krankmachendes Weiterreichen zwischen den Institutionen (sogenannter “Drehtür-Effekt“) zu unterbinden. Dieses Bemühen setzt die Bereitschaft gegenseitiger Transparenz aber auch die Achtung allfälliger institutioneller Grenzen voraus. IIZ ist damit auch eine Strategie des Lernens und des interinstitutionellen Kulturaustausches.

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