Informationen
Jede Person kann ohne Nachweis einer Berechtigung erfahren, wer Eigentümer eines Grundstückes ist, die Dienstbarkeiten und Grundlasten (Servitute) und teilweise die angemerkten Rechtsverhältnisse. Das Grundbuch ist insofern öffentlich. Solche Auskünfte dürfen nur hinsichtlich eines bestimmten Grundstückes abgegeben werden. Eine weitergehende Auskunft (namentlich über Pfandrechte, Vormerkungen) wird zum Schutz des Grundeigentümers nur erteilt, wenn der Gesuchsteller ein berechtigtes (rechtlich schutzwürdiges) Interesse geltend macht (Grundbuchverordnung).
Öffentliche Beurkundung
Für die öffentliche Beurkundungen sind die Urkundspersonen im Kanton Glarus Beurkundungsgeschäfte zuständig. Das Grundbuchamt des Kantons Glarus nimmt nur bei Errichtung eines Grundpfandes (Pfandrechtsvertrag) Beurkundungen vor.
Plan für das Grundbuch / Mutationspläne
Für den Grundbuchplan und Plankopien ist im Kanton Glarus zuständig:
Geodata Glarus AG
Obere Allmeind 5
8755 Ennenda
+41 55 645 3480