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Finanzierung

Alters- und Pflegeheime

Die Aufenthaltskosten in einem Alters- und Pflegeheim setzen sich aus Pensionskosten (Hotellerie-/Zimmerkosten), Betreuungskosten, Pflegekosten sowie den Zusatzdienstleistungen sowie persönlichen Auslagen zusammen.

Die Bewohner trägt nebst den Kosten für die Zusatzdienstleistungen sowie für die persönlichen Auslagen die vollständigen Pensions- und Betreuungskosten sowie einen Teil der Pflegekosten (aktuell maximal Fr. 23.00 pro Pflegetag) selber. Er finanziert diese Leistungen über sein Einkommen (Renten) und sein Vermögen.
Zur Prüfung einer Ergänzungsleistungsberechtigung kann bei der Ausgleichskasse, Abteilung Ergänzungsleistungen, ein Gesuch gestellt werden.

Die Abwicklung der ungedeckten Heimkosten beschränkt sich für den Kanton einerseits auf die Pensions- und anderseits auf die Betreuungskosten. Entstehen in diesen Bereichen (bspw. weil keine kostendeckende EL ausgerichtet wird) ungedeckte Kosten, so kann die unterstützte Person dies der Fachstelle Pflege und Betreuung mittels «Gesuch für ungedeckte Heimkosten» anzeigen; diese hat den ungedeckten Teil zu übernehmen.  Die Voraussetzungen sind im Merkblatt «ungedeckte Heimkosten» beschrieben.

Die Pflegekosten werden, abgesehen von der Kostenbeteiligung des Bewohners einerseits durch die Krankenkasse finanziert, welche einen fixen, nach Pflegestufen abhängigen Betrag gewährt, anderseits durch den Kanton, welcher die restlichen Pflegekosten deckt.
Vor dem Eintritt in ein ausserkantonales Alters- und Pflegeheim ist das «Gesuch um subsidiäre Kostengutsprache für Pflegerestkosten» ausserhalb des Kantons Glarus an die Fachstelle Pflege- und Betreuung einzureichen.

Für Kuraufenthalte ausserhalb des Kantons (beispielsweise eine Kur mit Pflegeleistungen einer Spitex Organisation) ist das «Gesuch ambulante Pflegeleistungen ausserkantonal» einzureichen.

Für Leistungsbeziehende mit Wohnsitz in einem anderen Kanton gelten die Vorgaben des Wohnsitzkantons.

Spitex (ambulante Leistungserbringer)

Kostenbeteiligung der Klienten an Pflegekosten

Die Spitex-Organisationen rechnen die Pflegekosten über drei verschiedene Tarife ab: Bedarfsabklärung/Beratung, Untersuchung/Behandlung und Grundpflege. Die Pflegebedürftigen bezahlen eine Patientenbeteiligung von CHF 15.35 pro Tag. Die Differenz zu den Vollkosten finanziert der Kanton.

Kosten ambulanter Leistungen zu Hause und im betreuten Wohnen

Der Kanton übernimmt 50 Prozent der Kosten von Leistungserbringern mit einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton für ambulant erbrachte Betreuungsleistungen und hauswirtschaftlichen Leistungen bis zu einem Umfang von maximal 15 Stunden pro Woche und bedingt eine ärztliche Verordnung.

Tarife Langzeitpflege [pdf, 206 KB]

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