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VA 7 (Ausweis F)

Beschreibung

Vorläufig aufgenommene Personen mit weniger als 7 Jahren Aufenthalt in der CH

  • Die Flüchtlingseigenschaft wird nicht erfüllt
  • Das Asylgesuch ist abgelehnt
  • Da der Vollzug der Wegweisung ist nicht zumutbar ist, wird die Person vorläufig aufgenommen

Finanzierung durch Bundespauschale (GP 1)

Dauer

  • ab Datum des Entscheids
  • jährlich zu verlängern
  • Bei positiver Veränderung der Situation im Heimatland kann die CH eine Aufhebung der vorläufigen Aufnahme überprüfen
  • Antrag auf Ausweis B möglich (Härtefallantrag); Anspruch auf vertiefte Prüfung nach 5 J. Aufenthalt CH

Erwerbstätigkeit

  • Arbeitsaufnahme ganze Schweiz und in jedem Berufsfeld
  • meldepflichtig
  • Arbeitgeberin muss die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten
  • Wochenaufenthalt für Erwerbstätigkeit sind unter bestimmten Voraussetzungen ausserhalb des Wohnkantons erlaubt

Zuständigkeit 

  • Asylbetreuung

Sozialhilfe (subsidiär)

  • reduzierte Sozialhilfe gemäss kantonalen Richtlinien

Unterbringung 

  • kantonale Asylzentren
  • bei Erwerbstätigkeit Auszug in eigene Wohnung möglich

Gesundheit

  • obligatorische Grundversicherung über Asylbetreuung
  • Zahnbehandlungen und Optiker auf Antrag
  • Nach einem Jahr Erwerbstätigkeit und ausreichendem Verständnis für die Sache, kann die Person in die KK-Selbständigkeit entlassen werden
  • IPV berechtigt bei Sozialhilfeunabhängigkeit

Kantonswechsel / Familiennachzug

  • Gesuch auf Kantonswechsel kann beim SEM eingereicht werden. Das SEM hört die betroffenen Kantone an und entscheidet über das Gesuch. Gesuche werden bewilligt, wenn ein Anspruch auf Familieneinheit besteht oder beide betroffene Kantone einverstanden sind.
  • Familiennachzug: Ehegatten / eingetragene Partner und minderjährige Kinder können frühestens 3 Jahre nach Erteilung der vorläufigen Aufnahme nachgezogen und in die vorläufige Aufnahme einbezogen werden.
  • Voraussetzungen: Zusammenwohnen, bedarfsgerechte Wohnung, SH-Unabhängigkeit, keine EL, ausreichende Sprachkenntnisse, kein Rechtsmissbrauch oder sonstige Widerrufgründe
  • Gesucheinreichung bei der AM, Entscheid durch SEM

Integration

Integrationsförderung gemäss Integrationsagenda Schweiz (IAS)

  • Deutschförderung nach Bedarf
  • individuelle Fallführung
  • Nach Möglichkeit reguläre Ausbildung (EBA / EFZ)
  • Kleinkinder: integrative Spielgruppen
  • Kinder Beschulung in Regelstrukturen

Reisen ins Ausland

  • Kein freies Reisen erlaubt
  • Die heimatlichen Reisepapiere müssen beim SEM hinterlegt werden.
  • In begründeten Ausnahmefällen (z. B. schwere Krankheit / Tod in der Familie oder Reisen im Rahmen von Schule oder Ausbildung) kann das SEM eine Auslandreise bewilligen.
  • Gesucheinreichung bei der AM, Entscheid durch SEM. Wer über keine eigenen Reisepapiere verfügt, erhält ein Ersatzreisepapier, das nur für die bewilligte Reise benutzt werden darf.
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