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Asylsuchende (Ausweis N)

Beschreibung

  • Personen im laufenden Asylverfahren ohne rechtskräftigen Entscheid
  • Finanzierung durch Bundespauschale (GP 1)

Dauer

  • ab Datum Asylgesuch bis zum rechtskräftigen Entscheid

Erwerbstätigkeit

  • bewilligungspflichtig
  • kein rechtlicher Anspruch auf Bewilligung
  • bis 6 Monate nach Einreise gilt Sperrfrist
  • es kann eine Bewilligung ausgestellt werden (Beschränkung auf bestimmte Berufsbranchen)
  • Bewilligung auf 6 Monate befristet

Zuständigkeit

  • Asylbetreuung

Sozialhilfe (subsidiär)

  • reduzierte Sozialhilfe gemäss kantonalen Richtlinien

Unterbringung

  • kantonale Asylzentren

Gesundheit

  • obligatorische Grundversicherung über Asylbetreuung
  • Zahnbehandlungen und Optiker auf Antrag
  • keine IPV

Kantonswechsel / Familiennachzug

  • nicht möglich

Integration

Integrationsförderung gemäss Integrationsagenda Schweiz (IAS):

  • Deutschförderung bis A2
  • Einführung in Alltag der Schweiz
  • Beschäftigungs-programme
  • Kleinkinder: integrative Spielgruppen
  • Kinder Beschulung in Regelstrukturen

Reisen ins Ausland

  • Grundsätzlich nicht erlaubt
  • Die heimatlichen Reisepapiere müssen beim SEM hinterlegt werden.
  • In begründeten Ausnahmefällen (z. B. schwere Krankheit/Tod in der Familie oder Reisen im Rahmen von Schule oder Ausbildung) kann das SEM eine Auslandreise bewilligen.
  • Gesucheinreichung bei der AM, Entscheid durch SEM
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