Asylsuchende (Ausweis N)
Beschreibung
- Personen im laufenden Asylverfahren ohne rechtskräftigen Entscheid
- Finanzierung durch Bundespauschale (GP 1)
Dauer
- ab Datum Asylgesuch bis zum rechtskräftigen Entscheid
Erwerbstätigkeit
- bewilligungspflichtig
- kein rechtlicher Anspruch auf Bewilligung
- bis 6 Monate nach Einreise gilt Sperrfrist
- es kann eine Bewilligung ausgestellt werden (Beschränkung auf bestimmte Berufsbranchen)
- Bewilligung auf 6 Monate befristet
Zuständigkeit
- Asylbetreuung
Sozialhilfe (subsidiär)
- reduzierte Sozialhilfe gemäss kantonalen Richtlinien
Unterbringung
- kantonale Asylzentren
Gesundheit
- obligatorische Grundversicherung über Asylbetreuung
- Zahnbehandlungen und Optiker auf Antrag
- keine IPV
Kantonswechsel / Familiennachzug
- nicht möglich
Integration
Integrationsförderung gemäss Integrationsagenda Schweiz (IAS):
- Deutschförderung bis A2
- Einführung in Alltag der Schweiz
- Beschäftigungs-programme
- Kleinkinder: integrative Spielgruppen
- Kinder Beschulung in Regelstrukturen
Reisen ins Ausland
- Grundsätzlich nicht erlaubt
- Die heimatlichen Reisepapiere müssen beim SEM hinterlegt werden.
- In begründeten Ausnahmefällen (z. B. schwere Krankheit/Tod in der Familie oder Reisen im Rahmen von Schule oder Ausbildung) kann das SEM eine Auslandreise bewilligen.
- Gesucheinreichung bei der AM, Entscheid durch SEM