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Ausbildung und Rekrutierung

Rekrutierung

Eine Zuteilung in den Zivilschutz kann erst bei der Rekrutierung im Rekrutierungszentrum erfolgen. Für Stellungspflichtige besteht keine Wahlfreiheit; die Zuteilung in die Armee hat Vorrang. Ist die Militärdiensttauglichkeit nicht gegeben, wird die Schutzdiensttauglichkeit und somit eine Zuteilung in den Zivilschutz geprüft. Freiwillige, welche in den Zivilschutz eingeteilt werden wollen, müssen eine Zuteilung in die Armee nicht fürchten. Sie werden bei Feststellung der Schutzdiensttauglichkeit dem Zivilschutz zugeteilt. Die Einteilung in eine Wunschfunktion kann bei fehlenden Anforderungen abgelehnt werden.

  • Militärdiensttauglichkeit -> Militär
  • Schutzdiensttauglichkeit -> Zivilschutz

Orientierungstag

Bis zum Abschluss der Rekrutierung gilt man als Stellungspflichtiger oder Freiwillige.  Der 1. obligatorische Termin für die Stellungspflichtigen ist der Orientierungstag (oder Infotag für die Freiwilligen). Die Durchführung erfolgt durch das Kreiskommando.
Bei Fragen und Anliegen zum Orientierungstag ist das Kreiskommando Glarus zuständig.

Ausbildung

Die Grund- und Weiterausbildungen dauern jeweils 10 bis 19 Tage. Die Angehörigen des Zivilschutzes leisten ihren Grundausbildungsdienst für die Grundfunktionen im Ausbildungszentrum "Meiersboda" in Chur.  Die benötigte Fahrzeit mit dem Auto ab Zeughaus Glarus beträgt rund 1 Stunde 5 Minuten. Eine Ausbildungskooperation zwischen den Kantonen Glarus und Graubünden regelt diese Zusammenarbeit.

Weitere Informationen 
-> Ausbildung im Zivilschutz

Zivilschutz-Ausbildungszentrum "Meiersboda"
-> Standort

 

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