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Sirenentest

1. Mittwoch im Februar

Sirenenalarm? Was tun?Jeweils am 1. Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft nicht nur der Sirenen des "Allgemeinen Alarms [mp3, 966 KB]", sondern auch jener des "Wasseralarms [mp3, 2.7 MB]" getestet.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden:

Mittels Radio- und TV-Spots sowie Medienmitteilungen wird die Bevölkerung vorgängig auf den Sirenentest aufmerksam gemacht. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Sirenen funktionieren auch ohne Strom

Die rund 7000 Sirenen in der Schweiz funktionieren elektronisch mit und ohne Strom. Vorgabe ist, dass nach drei Tagen Netz-Unterbruch eine gespeicherte Energie für mindestens vier Signale des Allgemeinen Alarms (inkl. Wiederholung) zur Verfügung stehen muss; beim Wasseralarm wird eine gespeicherte Energie für mindestens zwei Alarme gefordert.

Verhalten im Ernstfall

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der "Wasseralarm" ertönt immer erst nach dem Zeichen "Allgemeiner Alarm" und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf Teletext der SRG-Sender, Seite 680.

Weitere Informationen des Bundes auf sirenentest.ch

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