Parkkarte für Gehbehinderte
Ausstellung der Parkkarte
Die Parkkarte wird auf die gehbehinderte Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar.
Für gehbehinderte Personen
Das Gesuch ist schriftlich einzureichen und bedarf zwingend einer ärztlichen Bescheinigung.
Für Organisationen
Das Gesuch ist schriftlich mit dem Nachweis des häufigen / regelmässigen Transports erheblich gehbehinderter Personen einzureichen. Die Parkkarte wird auf ein Kontrollschild ausgestellt.