Benutzung
Ausleihe
Für die Ausleihe benötigen Sie eine Bibliothekskarte. Für Kinder und Jugendliche ist die Ausleihe kostenlos. Von 18 bis 24 Jahren kostet die Jahresgebühr 20 Franken, ab 25 Jahren 40 Franken. Die Preise der weiteren Abonnemete (Schnupperabonnement, Partnerkarte) entnehmen Sie bitte der untenstehenden Gebührenordnung.
Mit einer gültigen Bibliothekskarte können Sie kostenlos bis zu 30 Medien gleichzeitig ausleihen. Die Leihdauer beträgt 4 Wochen, mit Ausnahme der DVDs (Leihfrist 1 Woche).
Benutzungsordnung
1. Benutzerkreis
Die Landesbibliothek Glarus steht allen Personen während der Öffnungszeiten zur Benutzung offen.
2. Bibliothekskarte
Für die Ausleihe benötigen Sie eine Bibliothekskarte. Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises.
Die Bibliothekskarte ist persönlich. Sie ist bei jeder Ausleihe vorzuweisen. Bitte melden Sie uns Namens- und Adressänderungen sowie den Verlust des Ausweises umgehend.
3. Benutzung
Sie können maximal 30 Medien gleichzeitig ausleihen. Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechender Altersfreigabe ausleihen.
Die Ausleihdauer beträgt allgemein 4 Wochen, für DVDs 1 Woche. Eine dreimalige Verlängerung ist möglich, ausser bei entsprechend gekennzeichneten Medien oder wenn Reservationen vorliegen.
Bei Überschreitung der Leihfrist werden Sie kostenpflichtig gemahnt. Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden Ihnen bei der vierten Mahnung zusätzlich die Kosten einer Ersatzanschaffung in Rechnung gestellt.
Sie können Medien reservieren. Pro Bibliothekskarte sind 10 Reservationen möglich, diese bleiben 7 Tage reserviert und abholbereit.
Für ältere oder wertvolle Werke sowie für Glaronensia kann die Nutzung eingeschränkt werden. Für die Nutzung der dibiost gelten spezielle Ausleihbedingungen, die auf der Internet-Seite www.dibiost.ch aufgeführt sind.
Fachbücher und Zeitschriftenartikel, die in der Landesbibliothek nicht vorhanden sind, können per Fernleihe aus anderen Bibliotheken der Schweiz oder dem Ausland bestellt werden.
4. Gebühren
Die Kosten für die Benutzung sind in der Gebührenordnung aufgeführt.
5. Internetnutzung
Sie können die Internetstationen gegen Abgabe der Bibliothekskarte oder eines amtlichen Ausweises nutzen. Bis zum 15. Lebensjahr ist die Nutzung täglich auf eine Stunde begrenzt.
6. Haftung
Sie sind für die ausgeliehenen Medien verantwortlich. Beschädigte oder verlorene Medien werden in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden Bearbeitungskosten erhoben. Bitte reparieren Sie beschädigte Medien nicht selber. Für Schäden im Zusammenhang mit den ausgeliehenen Medien lehnt die Landesbibliothek jede Haftung ab.
7. Ausschluss
Bei Zuwiderhandlung gegen die Benutzungsordnung oder bei einer missbräuchlichen Nutzung des Internets kann das Benutzungsrecht entzogen werden. Wer sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek ungebührlich aufführt, kann von der Landesbibliothek weggewiesen oder mit einem Hausverbot belegt werden.
8. Schlussbestimmungen
Diese Benutzungsordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft und ersetzt alle früheren.
Glarus, 22. Januar 2015
Departement Bildung und Kultur
Gebührenordnung
Abonnemente | |
---|---|
Erwachsene (ab 25. Altersjahr) |
Fr. 40.00 |
Partnerkarte (2 Karten im gleichen Haushalt) |
Fr. 60.00 |
Junge Erwachsene (18. – 24. Altersjahr) |
Fr. 20.00 |
Kinder und Jugendliche (bis 17. Altersjahr) |
Kostenlos |
Schnupperabonnement (gültig für 28 Tage) |
Fr. 10.00 |
Dienstleistungen | |
---|---|
Reservation / Anschaffungswunsch |
Kostenlos |
1. Mahnung (2 Tage nach Ablauf der Leihfrist) |
Fr. 5.00 |
2. Mahnung (7 Tage nach der 1. Mahnung) |
+ Fr. 5.00 |
3. Mahnung (7 Tage nach der 2. Mahnung) |
+ Fr. 10.00 |
4. Mahnung (14 Tage nach der 3. Mahnung) |
+ Fr. 15.00 |
Medienersatz Medien im 1. + 2. Jahr |
Neupreis |
Zusätzliche Aufarbeitsungsgebühr pro Medium |
Fr. 10.00 |
Ersatzausweis |
Fr. 10.00 |
Fernleihe Inland pro Band / pro 20 A4-Seiten |
Fr. 12.00 |
Fernleihe Ausland |
Nach Aufwand |
Fotokopien, Scans |
Gemäss Anschlag am Kopiergerät |
Diese Gebührenordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft und ersetzt alle früheren.
Glarus, 22. Januar 2015
Departement Bildung und Kultur