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Öffnungszeiten und Benutzung

Willkommen im Landesarchiv !

Bitte benutzen sie das Online Buchungsformular, um ihren Besuch anzumelden.

Eine Voranmeldung ist obligatorisch, damit wir ihren Anliegen entsprechen können.

Wir sind auch via E-Mail Landesarchiv oder +41 55 646 63 00 für sie erreichbar.

Mitteilungen: Am Do 04.07. bis Fr 05.07.2024 ist der Haupteingang Lesesaal an der Gerichtshausstr. 25 versperrt; sie erreichen uns via die Postgasse 29 und im 1. Obergeschoss durch einen Verbindungsgang.

Lageplan

Öffnungszeiten Lesesaal (vgl. Mitteilungen oben in Banner)

Der Lesesaal ist von Mittwoch bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr, am Donnerstag bis 17.30 Uhr geöffnet.
An einem Montag oder Dienstag können von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr lediglich Anfragen entgegengenommen werden.
 
An folgenden Feiertagen bleibt das Landesarchiv geschlossen:
  • Berchtoldstag (2. Januar) 
  • Näfelser Fahrt (1. Donnerstag im April) 
  • Karfreitag 
  • Auffahrt 
  • 1. August 
  • Allerheiligen 
  • Weihnachten
  • Stephanstag (26. Dezember)

Bestellungen in den Lesesaal

Archivalien können im Archivinformationssystem, per E-Mail oder telefonisch zur Ansicht in den Lesesaal bestellt werden. Wir beraten sie auf Anfrage.

Einsichtnahme im Lesesaal

Archivalien werden nach vorheriger Anmeldung und Bestellung im Lesesaal eingesehen. Die Konsultation ist gebührenfrei. Ausleihen sind nicht möglich.
 
Vor Ort legitimieren Sie sich mit einem Ausweis und füllen eine Benutzerkarte aus. Mäntel, Jacken, Mappen, Taschen deponieren sie in Schliessfächern.
 
Sie respektieren Anweisungen zum Schutz der Archivalien. Vor Ort stehen Ihnen Handschuhe zur Verfügung. Getränke und Esswaren sind nicht erlaubt.
 
Die Präsenzbibliothek deckt die wichtigste Literatur ab. Es stehen WLAN und Steckdosen zur Verfügung. Der Gebrauch einer Digitalkamera ist erlaubt.
 
Für Reproduktionen spezieller Materialien (z.B. Fotos) oder Formate (z.B. Pläne) bietet das Landesarchiv selber oder mittels externer Aufträge Hilfe an.
 

Zugangsbeschränkungen

Der Zugang zum Archivgut richtet sich nach dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) plus der entsprechenden Verordnung (VIDAG). Einsichtnahmen während noch laufenden Schutzfristen bedingen eine Bewilligung abliefernder Stellen oder von Deponenten. Insbesondere muss eine Einsichtnahme ins Genealogienwerk vom kantonalen Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst bewilligt werden (für Personendaten die jünger als 80 Jahre sind).
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