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Kulturvereine im Laienbereich

Kulturvereine im Laienbereich erhalten auf Gesuch Finanzhilfen für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen entsteht. Gesuche können bis zum 30. November 2022 bei den vom Eidgenössischen Departement des Innern anerkannten Dachverbänden eingereicht werden.

  • Die Entschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens.
  • Es können maximal 10'000 Franken pro Verein und Kalenderjahr beantragt werden. Allfällig bereits in der ersten Phase der Unterstützung (März bis September 2020) erhaltene Beträge bleiben dabei unberücksichtigt.
  • Um bei einem der angegebenen Dachverbände ein Gesuch einzureichen, muss der gesuchstellende Verein nicht Mitglied des betreffenden Dachverbands sein.

Weitere Informationen und das Gesuchsformular finden Sie beim Bundesamt für Kultur Kulturvereine im Laienbereich (admin.ch)

Richten Sie Ihr Gesuch an einen der folgenden Verbände:

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