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Mobilfunk und NIS

Mobilfunk und NIS

Bei elektronischen Anlagen und Geräten wie Stromleitungen, Trafostationen, Haushalt- und Bürogeräten fällt elektromagnetische Strahlung als Nebenprodukt an. Unvermeidlich ist sie bei allen Sendeanlagen sowie bei Mobiltelefonen, weil sie dort als eigentliches Transportmittell für die Informationsübertragung dient. Die Zuständigkeit für Hochspannungs- und Eisenbahnfahrleitungen liegt beim Bund, für Mobilfunk- und Rundfunkanlagen sind die Gemeinden die Vollzugsbehörden.

Info zu 5G

1992 wurde 2G der GSM-Standard eingeführt. Dabei konnten Mobilfunktdaten mit einer Geschwindigkeit von 10 Kilobit je Sekunde übertragen werden.
2012 kam die 4. Generation (4G), die Kapazität stieg auf 150 Megabit je Sekunde; dies ist eine Erhöhung um das 15'000-fache.
2019 wird der 5G-Standard eingeführt. Die Übertragungskapazität von 10 Gigabit ermöglicht 60 mal mehr Daten zu übertragen als dies noch mit 4G möglich war.

4G erreicht seine Grenzen

Seit der Einführung von 4G im Jahr 2012 hat sich die Datenmenge, die durch Mobilfunk übertragen wird, vervielfacht; zurzeit entspricht die Zunahme fast einer jährlichen Verdoppelung. Wegen der grossen Datenmenge und weil in der Schweiz gegenüber dem Ausland zehnmal strengere Belastungsgrenzwerte gelten, sind rund 90 Prozent der Sendeanlagen schon heute voll ausgelastet. Die wachsende Datenmenge könnte mit 4G in Zukunft nur bei gleichzeitig steigender Stahlenbelastung bewältigt werden.

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