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Mobilfunk

5G Standard

5G ist keine ganz neue Technologie. Sie ermöglicht aber ganz neue Anwendungsgebiete dank hoher Datenrate und Kapazität, kurzer Reaktionszeit und grösserer Stabilität. Der Unterschied der Funksignale zwischen der 4G-Technologie und der neuen 5G-Technologie ist sehr klein, da beide auf dem gleichen Modulationsverfahren beruhen.

Frequenzen

Den Mobilfunkbetreibern ist es freigestellt, welche Mobilfunkstandards sie verwenden sollen. Für 5G wird das Frequenzband von 3600 MHz wichtig sein, weil mit diesem Band eine grössere Kapazität bereitgestellt werden kann, als mit den tieferen Frequenzen. Das viel kritisierte 20-80 GHz-Frequenzband steht den Mobilfunkbetreibern noch nicht zur Verfügung und ist nicht Bestandteil der aktuellen Anpassungen im Mobilfunknetz. Diese Frequenzen müssten zuerst durch den Bund in Form von Konzessionen neu vergeben werden. Die in der Schweiz verwendete 5G-Technologie hat dieselbe Signalstruktur wie das 4G, das bereits seit dem Jahr 2012 verwendet wird. Es werden keine neuartigen elektromagnetischen Felder gesendet.

Adaptive Antennen (Beamforming)

Mit 5G ist der Einsatz von adaptiven Antennen vorgesehen, die gebündelte und dynamische Sendekegel auf die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer in einer Funkzelle richten (Beamforming). Dadurch wird Energie gespart, weil weniger Streuverluste anfallen und die Strahlung ausserhalb der Sendekegel deutlich tiefer liegt. Bisher werden die Strahlen wie mit einer Giesskanne gleichmässig über ein bestimmtes Gebiet verteilt, ungeachtet der notwendigen Nutzung.

Bewilligungspraxis

Für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS) gelten die Bestimmungen der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Sie ist technologieneutral. Das in der Schweiz geltende rechtliche Schutzniveau bezüglich nichtionisierender Strahlung ist vergleichsweise hoch. So gelten in der Schweiz nicht nur die Immissionsgrenzwerte (IGW), die den Schutz vor thermischen Effekten auf den Menschen gewährleisten sollen und auch im umliegenden Ausland mehrheitlich angewendet werden, sondern zusätzlich die sogenannten Anlagegrenzwerte. Diese in der Schweiz für Mobilfunkstrahlung rund zehnmal tiefer als die IGW liegenden Anlagegrenzwerte wurden im Sinne der Vorsorge insbesondere zum Schutz vor allfälligen noch nicht erkannten bzw. erwiesenen Auswirkungen erlassen und sind deutlich strenger als in den meisten europäischen Ländern.

Für die umweltrechtliche Bewilligungspraxis ist zu beachten, dass die NISV im Mobilfunkbereich Technologien und Funkdienste nicht mehr unterscheidet. Sie berücksichtigt primär die Sendefrequenz und die Abstrahlleistungen der Antennen für die Schtuzbestimmungen. Der aktuelle Ausbau für 5G erfolgt auch weiterhin mit den bisherigen Grenzwerten.

Zuständigkeiten

Für die Bewilligung von Mobilfunk-Sendeanlagen sind im Kanton Glarus die Gemeinden zuständig; der Kanton unerstützt diese fachlich bei der Anwendung der eidgenössischen Umweltschutzvorschriften.

Weitere Informationen zu 5G

Bundesamt für Umwelt
Bundesrat entscheidet über weiteres Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G

Bundesamt für Kommunikation
Mobile Kommunikation: Auf dem Weg zu 5G

Bakom: Standorte mit aktiven Antennen 5G
Standorte mit aktiven Antennen 5G
 

 

 

 

 

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