Schutzgebiet Chli Gäsitschachen
Das Schutzgebiet Chli Gäsitschachen soll den vielfältigen Naturraum mit Gewässern, Wald und Felswand bei der Aufweitung des Escherkanals unterhalb des «Chupferenchrumms» umfassen. Die Flussaufweitung selbst soll Teil des Schutzgebietes sein. Auf dem Schiessplatz Walenberg sollen Pufferzonen ausgeschieden werden. Die markanten Felswände mit Wasserfall, die feuchten Wälder am Hang, die zeitweise überschwemmten Wiesen- und Waldbreiche und die dynamische Flussaufweitung sind ökologisch und landschaftlich herausragende Objekte im Kanton Glarus, die langfristig geschützt werden sollen. Auf einem grossen Teil des Schutzgebiets soll die natürliche Entwicklung stattfinden können. Die jetzige landwirtschaftliche Nutzung im Schutzgebiet findet ohne Einsatz von Düngern statt. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Ein Pflegeplan soll die Details von Unterhalt und Bewirtschaftung regeln. Er wird zusammen mit den Eigentümern und unter Einbezug der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter erarbeitet.
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Der Regierungsrat hat am 29. August 2023 beschlossen, das Gebiet unter Schutz zu stellen. Die öffentliche Auflage des Schutzbeschlusses findet vom 6. September bis und mit 9. Oktober 2023 statt.
- Schutzbeschluss vom 29.8.2023 [pdf, 52 KB]
- Schutzzonenplan vom 29.8.2023 [pdf, 26.2 MB]
- Regierungsratsbeschluss [pdf, 283 KB]
- Regierungsratsantrag mit Erläuterungen [pdf, 460 KB]
Die Unterlagen können während der Auflagefrist auch beim Departement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, 8750 eingesehen werden.
Ansprechperson: E-Mail Senta Stix