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Förderprogramm

Wir bitten Sie die Gesuchsformulare online auszufüllen und die unterschriebenen Fördergesuche elektronisch (nicht mehr per Post) an die folgende Mailadresse einzureichen: Gesuchsprüfung.

Das Förderprogramm 2024 ist nun online aufgeschaltet: Kantonales Förderprogramm 2024 [pdf, 182 KB]

Wichtig: Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn einzureichen!

Vorgehen und Ablauf eines Fördergesuchs

Das Gebäudeprogramm: Ihr Weg zum Fördergesuch und Förderbeitrag

Gesuchsformulare

M01 - Wärmedämmung Gebäude Link
M02 - Stückholzfeuerung, Pelletsfeuerung Link
M03 - Autom. Holzfeuerung bis 70kW Link
M04 - Autom. Holzfeuerung ab 70kW Link
M05 - Luft/Wasser Wärmepumpen Link
M06 - Sole/Wasser, Wasser/Wasser Wärmepumpen Link
M07 - Anschluss Wärmenetz Link
M08 - Solarkollektoranlage (Altbau) Link
M12 - Gesamtsanierung Minergie Link
M16 - Neubau/Ersatzneubau Minergie Link
M18 - Neubau/Erweiterung Wärmenetz Link
GL19 - Thermische Solaranlagen für Neubau Link
GL24 - Ersatz von Beleuchtungsanlagen  Link
GL25 - Gebäudeautomation Link
IM - 07-GEAK-plus  Link
GLIM10 - Energiecoaching Link
M31 – Fotovoltaik Neigungswinkelbonus Link

Übrige Kantonale Förderformulare

M21 - Ersatzneubauten Glarus Süd PDF 
M27 - Einzelfallweise Förderung PDF 
M30 - Heizungsfernsteuerung (MakeHeatSimple) PDF 
Kombinationsförderung Fenster und Heizung PDF 
Kombinationsförderung Thermische Solaranlage und PV PDF

Förderbedingungen 2024 [pdf, 452 KB]

Informationen und Hinweise zum Verfahren des Gebäudeprogramms finden Sie direkt unter dasgebaeudepogramm.ch

Bei Fragen können Sie uns während den Büroöffnungszeiten via 055 646 64 66 oder per E-Mail Energie kontaktieren.

Mit der Schaffung eines Energiefonds und der damit verbundenen Förderung sollen vorrangig die Ziele der kantonalen Energierichtplanung erreicht werden. Es sind dies:

  • Steigerung des Anteils an erneuerbarer Energie
  • Reduktion der CO2-Emmissionen
  • 2000-Watt Gesellschaft

Die Zielerreichung erfolgt mit konsequenter Förderung von Energieeffizienzmassnamen an Gebäuden, Aufbau und Erweiterung bestehender Wärmeverbünde, Förderung der Nutzung von Sonnen- und Holzenergie und dem effizienten Energieeinsatz. Die Massnahmen werden von ausgebildeten Energie-Coaches begleitet. Mit der entsprechenden Verordnung legt der Landrat den Einsatz der Fördermittel fest.

Nationale Förderprogramme

Links

Kontakt

Fachstelle Energie
Lukas Wunderle
055 646 64 72
E-Mail Fachstelle Energie
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