Staatskanzlei
Aufgaben der Staatskanzlei
Die Staatskanzlei steht dem Landrat und dem Regierungsrat, deren Geschäftsverkehr sie organisiert und koordiniert, als Stabsstelle zur Verfügung.
Sie unterstützt Landammann und Regierungsrat, Landratspräsident, Landrat und landrätliche Kommissionen bei der Führung, Planung, Koordination, Information und Dokumentation.
Organisation
- Sekretariat Staatskanzlei (mit Redaktion Amtsblatt)
- Landratssekretariat
- Digitale Verwaltung
- Kommunikation
- Gesetzessammlung
- Rechts- und Beschwerdedienst
- Weibeldienst (mit Druck- und Materialzentrum)
- Wahlen und Abstimmungen
- Legalisationen
Die Staatskanzlei ist wie folgt gegliedert: Organigramm Staatskanzlei [pdf, 363 KB]