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Mobilfunk und Strommangellage: Regierungsrat fordert Garantien bei Notrufen

Regierungsratssitzung 14. Mai 2024 • Bei einer Strommangellage beabsichtigt der Bundesrat die Übertragung grosser Datenmengen im Mobilfunknetz zu erschweren. Den in die Vernehmlassung geschickten Verordnungsentwurf dazu will der Glarner Regierungsrat ergänzen.

Um im Notfall einen Zusammenbruch der Stromversorgung zu verhindern, ist laut dem Bund die Strom-Kontingentierung der Grossverbraucher eine wichtige Massnahme. Dazu gehören auch Einschränkungen des Stromverbrauchs im Mobilfunk. Der in die Vernehmlassung geschickte Entwurf der Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk sieht unter anderem die Sperrung von viel genutzten Plattformen für soziale Medien, Videos und Musik vor. Danach sollen stufenweise die einzelnen Mobilfunkfrequenzbänder abgeschaltet werden.

In seiner Vernehmlassungsantwort kritisiert der Regierungsrat, dass aufgrund der verfügbaren Informationen die Verhältnismässigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen zweifelhaft bleibt. Insbesondere gibt es keine konkreten Informationen über die zu erwartenden Energieeinsparungen. Er beantragt daher, dass Notrufe und die Information der Bevölkerung sowie der Datenverkehr der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit durch die vorgesehenen Massnahmen nicht beeinträchtigt werden.

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