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Tourismusentwicklungsgesetz: Regierungsrat schickt angepasste Verordnung in die Vernehmlassung

Regierungsratssitzung 14. Mai 2024 • Der Regierungsrat regelt das Verfahren, welches die künftige Zusammenarbeit mit der Visit Glarnerland AG vereinfachen soll. Zudem wird die Berechnung der Kurtaxen für Wohnmobilstellplätze angepasst. Mit der in die Vernehmlassung gegebenen Änderung der Verordnung zum Tourismusentwicklungsgesetz soll die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden.

Die Visit Glarnerland AG vermarktet im Auftrag von Kanton, Gemeinden und Anbietern das touristische Angebot des Glarnerlandes. Die Landsgemeinde 2023 hat beschlossen, das Verfahren für die Auftragsvergabe an eine kantonale Tourismusorganisation anzupassen. Um die Zusammenarbeit zu vereinfachen und die Planungssicherheit zu verbessern, löst das Gesuchsverfahren das bisherige Ausschreibungsverfahren ab. Dies soll nun in der Verordnung zum Tourismusentwicklungsgesetz (TEV) nachgezeichnet werden.

Angesichts des zunehmenden Camping-Tourismus gibt es zudem Anpassungsbedarf bei der Kurtaxenerhebung bezüglich Wohnmobilstellplätze. Eine Einzelbesteuerung ist bei dezentralen Standorten und fehlender persönlicher Kontrolle der korrekten Personenzahl in Wohnmobilen zu aufwendig. Die Möglichkeiten zur pauschalen Besteuerung sollen deshalb erweitert werden.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 14. Juni 2024. Die Unterlagen sind auf der Webseite des Departements Volkswirtschaft und Inneres publiziert.

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