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Amtliche Vermessung: Programmvereinbarung genehmigt

Regierungsratssitzung 16. April 2024 • Der Regierungsrat genehmigt die Programmvereinbarung der amtlichen Vermessung für die Jahre 2024–2027.

Die Realisierung und Weiterentwicklung der amtlichen Vermessung im Kanton Glarus wird durch eine Programmvereinbarung mit der Eidgenössischen Vermessungsdirektion geregelt. Die aktuelle Vereinbarung für die Jahre 2024–2027 basiert auf Strategien des Bundes und des Kantons Glarus. Sie umfasst alle Arbeiten der amtlichen Vermessung, einschliesslich Nachführungen, Datenhaltung und besonderen Anpassungen von nationalem Interesse. Die vom Regierungsrat genehmigte Programmvereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und dauert bis zum 31. Dezember 2027.

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