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Regierungsrat setzt Spitaltarife fest

Regierungsratssitzung 20. Februar 2024 • Der Regierungsrat legt die Tarife für stationäre akutsomatische Behandlungen zwischen den von der Tarifsuisse AG vertretenen Krankenversicherungen und dem Kantonsspital Glarus fest.

Nachdem in den Tarifverhandlungen keine Einigung zwischen dem Kantonsspital Glarus (KSGL) und den von der Tarifsuisse AG vertretenen Krankenversicherungen erzielt werden konnte, musste der Regierungsrat die Tarife nach Anhörung der Beteiligten und des Preisüberwachers festlegen. Für die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung des KSGL im Bereich Akutsomatik gegenüber den von der Tarifsuisse AG vertretenen Versicherungen wird der Basisfallpreis ab 1. Mai 2023 unbefristet auf 10'212 Franken festgesetzt. Die von der Tarifsuisse AG vertretenen Versicherungen und die Wohnkantone der Patienten werden verpflichtet, für Austritte ab dem 1. Mai 2023 rückwirkend die Differenz zwischen dem bisher festgesetzten Basisfallpreis von 9925 Franken und dem neu festgesetzten Tarif von 10'212 Franken nachzuzahlen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann von den Parteien an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

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