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Online-Plattform für Sozialversicherungen: Glarus lehnt neues Bundesgesetz ab

Regierungsratssitzung 13. Februar 2024 • Der Glarner Regierungsrat lehnt das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen ab. Dieses will den digitalen Datenaustausch in der 1. Säule ermöglichen. Der Regierungsrat ist allerdings überzeugt, dass alle Sozialversicherungen ihre Dienstleistungen über elektronische Kanäle anbieten müssen – nicht nur die 1. Säule.

Der Bund plant den Datenaustausch bei AHV, IV, Ergänzungsleistungen und Familienzulagen zu digitalisieren. In der 1. Säule sollen die Versicherten, die Behörden und andere Akteure Daten einfach und sicher elektronisch austauschen können. Zu diesem Zweck hat er das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) erarbeitet, das nun in die Vernehmlassung geschickt wurde. Kernstück des Gesetzes ist eine neue elektronische Sozialversicherungsplattform, die Informationen möglichst einfach, einheitlich und transparent bereitstellt.

In seiner Vernehmlassungsantwort zum vorgeschlagenen Gesetz erkennt der Regierungsrat die Wichtigkeit der digitalen Kommunikation zwischen Bevölkerung, Wirtschaft und ihren Versicherungspartnern an. Dennoch lehnt er das BISS ab, da es sich speziell auf einzelne Versicherungszweige (1. Säule) konzentriert. Stattdessen schlägt er vor, eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vorzunehmen, um eine umfassende und gesamtheitliche Rechtsgrundlage für das elektronische Verfahren (eATSG) für alle Sozialversicherungen zu schaffen.

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