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Harmonisiertes Beschaffungswesen: Gesetz tritt in Kraft

Regierungsratssitzung 6. Februar 2024 • Der Regierungsrat setzt die Gesetzgebung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen per 1. März 2024 in Kraft.

Die Kantone haben die Vorschriften im öffentlichen Beschaffungswesen weitgehend vereinheitlicht. Die Landsgemeinde 2023 beschloss den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Verordnung zum Einführungsgesetz hat der Regierungsrat am 12. September 2023 genehmigt (Medienmitteilung). Die Verordnung tritt nun zusammen mit dem Einführungsgesetz am 1. März 2024 in Kraft, nachdem das Personal von Kanton und Gemeinden geschult wurde.

 

 

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