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Schonzeit für Kormorane verkürzt

Regierungsratssitzung 23. Januar 2024 • Der Kanton Glarus verkürzt die Schonzeit für Kormorane, um das Laichgebiet der Äschen zu schützen.

Mit Zustimmung des Bundes wird die Schonzeit für Kormorane um sechs Wochen verkürzt, vom 1. März bis 15. April. Die Verkürzung findet in den Jahren 2024 bis 2026 am Linthkanal in den Kantonen Glarus und St. Gallen statt. Durch Abschüsse sollen Kormorane von den Laichplätzen der gefährdeten Äschen vertrieben werden. Die Zähl- und Abschussdaten der früheren Jahre deuten darauf hin, dass die verkürzte Schonzeit zu einer geringeren Kormorandichte zur Laichzeit der Äsche führt und ein gewisser Vergrämungseffekt erzielt wird. 

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