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Ostschweizer Zusammenarbeit bei der Weiterbildung Hausarztmedizin

Gesundheitsdirektorenkonferenz Ost • Ein attraktives regionales hausärztliches Weiterbildungsangebot für angehende Hausärztinnen und -ärzte ist den Ostschweizer Kantonen ein grosses Anliegen. An ihrer Konferenz vom 2. November 2023 haben die Ostschweizer Kantone AI, AR, GL, GR, SG, SH und TG eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Die Zusammenarbeit der Ostschweizer Kantone tritt ab dem 1. Januar 2024 unter dem Namen «Curriculum Hausarztmedizin Ostschweiz» auf. Die Vereinbarung soll dem drohenden Hausärztemangel entgegenwirken und die ambulante medizinische Grundversorgung in der Ostschweiz nachhaltig sichern. Zur Förderung der Qualität und insbesondere zur Sicherung der nötigen Breitenkompetenz sind spezifische Weiterbildungsangebote nötig. Kernpunkt dieser Vereinbarung ist, dass jeder der teilnehmenden Kantone ein eigenes spezifisches Programm anbietet oder sich an einem solchen finanziell beteiligt. Zudem werden der interkantonale Austausch von Programmteilnehmenden erleichtert und allfällige bestehende Niederlassungsverpflichtungen aufgehoben. Eine gemeinsam gestaltete Homepage und die Schaffung einer Koordinationsstelle unterstützen diese Ziele. Die Koordinationsstelle wird vom Zentrum für Hausarztmedizin des Kantonsspitals St. Gallen geführt. Sie ist gleichzeitig auch Beratungsstelle für Ostschweizer Interessenten ohne klare kantonale Präferenzen. Finanziert wird die Zusammenarbeit durch kantonale Pauschalbeträge entsprechend der Einwohnerzahlen. 

Die Hausarzt-Weiterbildung (Facharzt für Allgemeine Innere Medizin) dauert nach Abschluss des Medizinstudiums fünf Jahre. Nach den ersten drei Jahren Basisweiterbildung an kleineren und grösseren Spitälern in allgemeiner innerer Medizin benötigt die zukünftige Hausärztin/der Hausarzt weitere Erfahrungen in der Breite der medizinischen Fachgebiete. Dies wird ermöglicht durch ein Curriculum von drei sechsmonatigen Einsätzen nach Wahl in allen anderen klinischen Gebieten (wie beispielsweise Orthopädie, Kinderheilkunde oder Psychiatrie). Im Vordergrund liegt aber – als Kern der gesamten Hausarztweiterbildung – die sechsmonatige Praxisassistenz in einer anerkannten Lehrpraxis. Erst diese bietet den angehenden Hausärztinnen und Hausärzte die Möglichkeit, in ihrem späteren Umfeld spezifische Praxiserfahrung zu erwerben. Alle diese Kurzzeit-Stellen werden durch die Kantone durch Übernahme eines Grossteils des Lohnes finanziert.

Hinweis an die Redaktionen:

Weitere Auskünfte erteilen heute Mittwoch zwischen 11 und 12 Uhr:

  • Walter Vogelsanger, Regierungsrat SH und Vorsitzender GDK Ost: 079 859 45 51
  • Simon Graf, Leiter Zentrum für Hausarztmedizin KSSG: 071 494 19 22

 

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