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Kein Import von Hormonfleisch

Regierungsratssitzung 31. Oktober 2023 • Der Bund will Importe von hormonbehandeltem Fleisch weiterhin erlauben. Der Kanton Glarus ist dagegen. Dies erläutert der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zur Revision der Verordnungen über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten.

In der Schweiz ist es verboten, Hormone in der Tiermast zu verwenden. Der Import von hormonbehandeltem Fleisch ist aber erlaubt. Dies will der Bund gemäss der laufenden Revision der Verordnungen über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten auch künftig so handhaben. In seiner Vernehmlassungsantwort schlägt der Kanton vor, diese Regelung zu streichen. Er stützt sich dabei auf die Stellungnahme des zuständigen Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT). Dieses schlägt vor, die Rindfleisch-Importe von Tieren, welchen hormonell wirksame Substanzen verabreicht wurden, zu verbieten.

Grundsätzlich befürwortet der Regierungsrat den Entwurf der Revision der Verordnungen über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten, welcher u. a. folgende Anpassungen vorsieht:  

  • Bei Verdacht auf einen Verstoss gegen das Veterinär- oder Gesundheitsrecht sollen die Kontrollen verstärkt werden.
  • Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen soll die Öffentlichkeit für Gesundheitsrisiken in Flughäfen sensibilisieren können.
  • Für Nutztiere, die mit Reserveantibiotika oder Wachstumsförderern behandelt wurden, soll ein Einfuhrverbot gelten.
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