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Erwachsenenschutz: Der Bund soll auch den Familienrat berücksichtigen

Regierungsratssitzung 2. Mai 2023 • Der Regierungsrat begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Änderung des Zivilgesetzbuches im Bereich Erwachsenenschutz. Dabei weist er auf gute Erfahrungen mit dem Instrument des Familienrates hin.

Erwachsene Personen treffen Entscheidungen in ihrem Leben selbst. Wenn die Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist, kann eine Vertretung notwendig werden. Für eine solche Vertretung sollen künftig besonders nahestehende Personen besser einbezogen werden. Dies steht im Zentrum der vorliegenden Revision des seit 2013 geltenden Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Diesem Anliegen hat der Kanton Glarus mit der Einführung des Familienrates bereits im Jahr 2019 Rechnung getragen. Die Erfahrungen sind sehr gut. Deshalb sollte auch in Bezug auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch zumindest geprüft werden.

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