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Regierungsrat ist gegen eine Befreiung der Start-ups von der Arbeitszeitkontrolle

Regierungsratssitzung 14. Februar 2023 • Wer im eigenen Start-up arbeitet, soll seine Arbeitszeit weiterhin erfassen müssen. Das schreibt der Regierungsrat in einer Vernehmlassung.

Eine parlamentarische Initiative sieht vor, das Arbeitsgesetz so zu ändern, dass bei Start-ups (Firmen in den ersten fünf Betriebsjahren) mit Arbeitnehmenden, die an der Firma beteiligt sind, die Vertrauensarbeitszeit vereinbart werden kann. Sie müssen dann keine Arbeitszeit erfassen.

In seiner Vernehmlassungsantwort dazu begrüsst der Regierungsrat diese Stossrichtung zwar aus wirtschaftlichen Überlegungen. Insgesamt hält er die geplante Befreiung von der Arbeitszeiterfassung aber für wenig zielführend. Eine positive Wirkung durch diese Art der Flexibilisierung stellt er grundsätzlich infrage. Die Vorlage führt gemäss Beurteilung des Regierungsrates zwar auf den ersten Blick zu mehr Flexibilität für das betreffende Unternehmen. Sie verbessert aber nicht seine Überlebenschance am Markt. 

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