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Regierungsrat verabschiedet Gesetzesänderung zum Näherbaurecht

Für das Näherbaurecht braucht es die Zustimmung der Nachbarn • Bild: Gaetan Bally/Keystone-SDA

Regierungsratssitzung 6. Dezember 2022 • Wenn die Grenzabstände bei Bauten unterschritten werden, muss das Einverständnis des Nachbarn künftig erst zum Zeitpunkt der Baufreigabe im Grundbuch eingetragen werden. Das spart administrative Arbeiten und Kosten. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der entsprechenden Gesetzesänderung zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen.

Um administrative Leerläufe zu verhindern und keine unnötigen Kosten zu generieren, soll die Eintragung der Dienstbarkeit zur Unterschreitung der Grenzabstandsvorschriften im Grundbuch künftig erst bis zum Baubeginn beurkundet sein. Bisher musste der Nachweis bereits bei der Eingabe des Baugesuchs vorliegen. Damit werden unnötige Kosten vermieden, sollte das Baugesuch nicht bewilligungsfähig sein. Es muss aber weiterhin die schriftliche Zustimmung des Nachbarn schon zum Zeitpunkt der Baubewilligung vorliegen. Das Raumentwicklungs- und Baugesetz soll entsprechend geändert und nach Zustimmung von Landrat und Landsgemeinde am 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Der Gesetzesänderung liegt eine Motion von Landrat Christian Marti, Glarus, und Unterzeichnenden vom Januar 2019 zugrunde. Diese taxierte der Regierungsrat als prüfenswert, der Landrat hat die Motion Ende September 2019 überwiesen.  

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