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Regierungsrat genehmigt Lärmsanierungsprojekte

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Regierungsratssitzung 6. Dezember 2022 • Der Regierungsrat genehmigt Lärmsanierungsprojekte in Linthal und Rüti.

Der Regierungsrat genehmigt zwei Lärmsanierungsprojekte in Linthal und Rüti. Dabei wird entlang von Kantonsstrassenabschnitten überprüft, ob Lärmsanierungsmassnahmen notwendig sind. In Linthal werden keine Grenzwerte überschritten, folglich muss keine Sanierung umgesetzt werden. In Rüti sind zwei Gebäude sanierungspflichtig und bei fünf nicht überbauten Parzellen wird der Lärmgrenzwert überschritten. Für die beiden Gebäude und die fünf Parzellen werden Erleichterungen beantragt. 

Was sind «Erleichterungen»?

Für Liegenschaften, die über dem Lärmgrenzwert belastet sind, kann die Vollzugsbehörde Erleichterungen gewähren, wenn die Sanierung unverhältnismässig ist oder überwiegende Interessen entgegenstehen. Dies bedeutet, dass die Lärmbelastung nach der Sanierung immer noch über den Grenzwerten liegt.

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