Navigieren im Kanton Glarus

Schutz- und Nutzungsplanung Kraftwerkprojekt Luchsingerbach wird dem Bund vorgelegt

Regierungsratssitzung 4. Oktober 2022 • Nach der Konzessionserteilung durch den Landrat für die Ausnutzung des Luchsingerbaches beschliesst der Regierungsrat die Schutz- und Nutzungsplanung des Kraftwerkprojeks Luchsingerbach und reicht sie dem Bundesamt für Umwelt zur Genehmigung ein.

Die Technischen Betriebe Glarus (TBG) betreiben am Luchsingerbach in Luchsingen seit 1943 zwischen dem Brunnenberg und dem Dorf Luchsingen ein Kraftwerk. 2020 reichten die TBG ein Gesuch für ein neues Kraftwerk zwischen dem Mittelstafel der Bächialp und dem Brunnenberg ein. 

Aufgrund der Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung, des Restwasserberichts und des Umweltverträglichkeitsberichts wurde die Restwassermenge beim Fassungsort Mittelstafel bei 50 Litern pro Sekunde festgelegt. Die ordentliche Festlegung der Restwassermengen hätte eine deutliche Reduktion der jährlichen Energieproduktion zur Folge. Im Winterhalbjahr wäre während etwa 100 Tagen mit Betriebsunterbrüchen wegen zu wenig verfügbarem Wasser zu rechnen. Die Restwassermengen können unterhalb der gesetzlichen Mindestvorgaben angesetzt werden, wenn im gleichen Gebiet durch geeignete Massnahmen ein Ausgleich stattfindet. Geplant ist die zweite Etappe eines sogenannten aquatischen Lebensraumes mit einer Fläche von mindestens 530 Quadratmetern. Es handelt sich um einen Quellaufstoss («Im Brunnen») und dessen Ableitung in die Linth bei Nidfurn. Der heute teilweise eingedolte Bach soll revitalisiert und fischgängig an die Linth angeschlossen werden. 

Der Regierungsrat beschliesst die Schutz- und Nutzungsplanung des Kraftwerkprojekts Luchsingerbach und reicht sie dem Bundesamt für Umwelt zur Genehmigung ein.

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang