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Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Rechenschaftsbericht zur Kenntnis genommen

Regierungsratssitzung 6. Juli 2022 • Der Regierungsrat nimmt den 18. Rechenschaftsbericht der Anlaufstelle für Direktbetroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zur Kenntnis.

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom 18. Rechenschaftsbericht der Anlaufstelle für Direktbetroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für die Periode Oktober 2021 bis März 2022. In dieser Zeit haben sich zwei betroffene Person bei der Anlaufstelle gemeldet. Auslöser waren ein Medienbericht zum Thema fürsorgerische Massnahmen sowie ein Folgeartikel zu einem ehemaligen Kinderheim im Glarnerland.

Gesamthaft wurden bisher 74 Fälle bearbeitet. Weil davon ausgegangen wird, dass auch weiterhin Betroffene den Mut finden, einen Antrag auf solidarische Entschädigung zu stellen, wird die Anlaufstelle sicher bis März 2023 weitergeführt. 

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