Navigieren im Kanton Glarus

Regierungsrat genehmigt Tarifnachtrag

Regierungsratssitzung 4. Juli 2024 • Der Regierungsrat genehmigt den Vertragsnachtrag zum Tarifvertrag zwischen der Ärztegesellschaft des Kantons Glarus und der Einkaufsgemeinschaft HSK AG. Dieser regelt die Vergütung ambulanter Leistungen in der Arztpraxis.

Im Tarifstreit zwischen den drei Krankenkassen Helsana, KPT und Sanitas, welche von der Einkaufsgemeinschaft HSK AG vertreten werden, und den Ärztegesellschaften der Ostschweizer Kantone konnte eine vertragliche Einigung gefunden werden. Damit kann ein jahrelanger, vertragsloser Zustand beendet werden. Der Taxpunktwert wird um drei Rappen erhöht und gilt für die frei praktizierende Ärzteschaft ab dem 1. Juli im Kanton Glarus und auch in den Kantonen AI, AR, GR, SH, SG und TG.  

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang