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Erneuerbare Energie: Regierungsrat beantragt Änderung der Bauverordnung

Regierungsratssitzung 25. Juni 2024 • Der Landrat hat im August 2022 eine Motion überwiesen, die Attraktivität für erneuerbare Energien steigern soll. Der Regierungsrat folgt dem Anliegen und beantragt dem Landrat, einer Änderung der Bauverordnung zuzustimmen und eine entsprechende Motion als erledigt abzuschreiben.

Die im November 2021 eingereichte Motion «Attraktivitätssteigerungen für erneuerbare Energien» der Landräte Martin Landolt und Mathias Zopfi forderte eine schnellere und einfachere Realisierung von Anlagen wie Wärmepumpen oder Fotovoltaikanlagen. Die Baubewilligungsverfahren sollten dabei vereinfacht werden. Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen. In der Folge überwies der Landrat die Motion Ende August 2022. Die nun vorliegende Änderung der Bauverordnung wird dem Landrat zur Zustimmung empfohlen. Die Motion «Attraktivitätssteigerungen für erneuerbare Energien» soll damit als erledigt abgeschrieben werden.

Auswirkungen

Schon heute braucht es bei genügend angepassten Anlagen auf Dächern keine Bewilligung, es gilt nur eine Anzeigepflicht. Die Änderung der Bauverordnung sieht künftig das gleiche Verfahren auch bei ungenügend angepassten Solaranlagen. Im Weiteren wird das Bau-Bewilligungsverfahren bei der Erstellung von Luft-Wasser-Wärmepumpen insofern erleichtert, als innerhalb der Bauzonen lediglich ein Meldeverfahren genügt. Innen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen innerhalb der Bauzone benötigen keine Baubewilligung mehr. Allerdings sind Wärmepumpen in Kulturobjekten oder geschützten Ortsbildern weiterhin von dieser Befreiung ausgenommen.

Die Motion und die weiteren Unterlagen im Wortlaut sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert. 

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