Navigieren im Kanton Glarus

Bessere Investionsförderung für Beherbergungen: Glarus sagt: «Ja, aber …»

Tourismusgebiet Glarnerland: Wanderung am Fuss der Tschingelhörner, oberhalb von Elm • Foto: Samuel Trümpy

Regierungsratsmitteilungen 25. Juni 2024 • Der Kanton Glarus begrüsst die umfassende Überarbeitung der Investitionsförderung für die Beherbergungswirtschaft. Hingegen lehnt er die Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz ab.

Der Kanton Glarus hat sich an der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft beteiligt und seine Stellungnahme eingereicht. Die Finanzierung von Investitionen stellt für viele Beherbergungsbetriebe, insbesondere in saisonalen Feriengebieten in alpinen und ländlichen Regionen wie dem Kanton Glarus, eine Herausforderung dar. Der Bund unterstützt deshalb Investitionen in der Beherbergungswirtschaft über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH).

Kanton Glarus lehnt Ausweitung des Förderperimeters ab

Der Kanton Glarus unterstützt die Totalrevision der Investitionsförderung. Die vorgesehenen Weiterentwicklungen optimieren die Rahmenbedingungen für eine zeitgemässe und flexible Unterstützung der Beherbergungswirtschaft. Vorgesehen sind unter anderem finanzielle Anreize in Form von vorteilhafteren Darlehenskonditionen und eine Ausweitung des Investitionsbegriffs, weg vom Fokus auf nur bauliche Investitionen.

Allerdings lehnt der Kanton Glarus eine Ausweitung des Förderperimeters auf die ganze Schweiz ab. Die Förderperimeter wurden gesetzt, um gezielt jene Regionen zu unterstützen, die strukturell benachteiligt sind oder besonderen Entwicklungsbedarf haben. Ländliche und alpine Regionen haben oft mit Herausforderungen wie saisonalen Schwankungen, geringerer Wirtschaftskraft und schwierigerer Kapitalbeschaffung zu kämpfen. Deshalb konzentriert sich der Einsatz von Förderinstrumenten wie der Neuen Regionalpolitik oder der SGH auf diese Gebiete. In städtischen Gebieten sind die Rahmenbedingungen grundsätzlich attraktiv, weshalb eine Ausweitung des Perimeters nicht gerechtfertigt ist.

Positive Rückmeldung zum Impulsprogramm

Der Kanton Glarus begrüsst das zeitlich begrenzte Impulsprogramm zur energetischen Sanierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten. Durch die gezielte Förderung energetisch vorbildlicher Sanierungen wird nicht nur die Attraktivität und Qualität der Beherbergungsbetriebe gesteigert, sondern auch ein bedeutender Beitrag zur Nachhaltigkeit und Energieeffizienz geleistet.

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang