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Ausländerstimmrecht für Katholikinnen und Katholiken

Regierungsratssitzung 25. Juni 2024 • Die katholische Kirche im Kanton Glarus will das Ausländerstimmrecht in kirchlichen Angelegenheiten einführen. Der Glarner Regierungsrat begrüsst das Vorhaben. Er schlägt aber vor, die Entscheidung bei der Einführung des Ausländerstimmrechts den Kirchgemeinden zu überlassen.

Der Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus will das Ausländerstimm- und Wahlrecht in allen Kirchgemeinden und auf kantonalkirchlicher Ebene einführen. Der Ausschuss des kantonalen katholischen Kirchenrates hat dafür eine Vorlage für die Verfassungsänderung ausgearbeitet. Diese sieht vor, die Verfassung des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus mit einer neuen Bestimmung zu ergänzen, die das Stimm- und Wahlrecht der ausländischen Mitglieder der katholischen Kirche ausdrücklich und für alle katholischen Kirchgemeinden und die Landeskirche einheitlich und verbindlich festhält. Die Verfassungsänderung wurde durch den Kirchenrat genehmigt und in die Vernehmlassung gegeben.

In seiner Antwort begrüsst der Glarner Regierungsrat grundsätzlich die geplanten rechtlichen Änderungen. Er ist allerdings der Meinung, dass es besser ist, wenn jede Gemeinde über die Einführung des Ausländerstimm- und Wahlrechts selbst entscheidet.

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