Navigieren im Kanton Glarus

Biltner Torfstichseen: Regierungsrat fällt Einspracheentscheide

Torfstichseen in Bilten: Ein Überbleibsel aus der Zeit vor der grossen Linthkorrektion • Foto: Wikipedia

Regierungsratssitzung 18. Juni 2024 • Der Regierungsrat hat die Schutzzone der Torfstichseen und ihrer Umgebung im Jahr 2018 vergrössert. Dagegen sind Einsprachen eingegangen, die nun zu vereinzelten Änderungen des Beschlusses führen.

Bei den Torfstichseen in Bilten handelt es sich um einen Teil der Moore, die nach der Linthkorrektion vor gut 200 Jahren übrig geblieben sind und heute geschützt sind. Der Regierungsrat vergrösserte im Mai 2018 die Schutzfläche aufgrund von übergeordnetem Bundesrecht deutlich und richtete Pufferzonen zwischen den Biotopen und der landwirtschaftlich genutzten Fläche ein. Dagegen gingen 24 Einsprachen ein.

Mehr Schutz und Einschränkungen

Mit dem im Jahr 2018 geänderten Schutzbeschluss sollen die Biotope im Bereich des Niederriets, insbesondere die Flachmoore von nationaler Bedeutung und das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung, geschützt und die Vernetzung in Bezug auf den überregional bedeutsamen Wildtierkorridor im Gebiet verbessert werden. Im ganzen Schutzgebiet soll der Wasserhaushalt gesichert werden, indem es untersagt wird, die vorhandenen Entwässerungsanlagen tiefer zu legen oder zusätzliche Entwässerungsanlagen zu erstellen. In gewissen Zonen sollen Artenschutz und Biotopschutz mit besonderen Vorgaben gewährleistet werden.

Einsprachen für mehr und für weniger Schutz

24 Grundeigentümer, Bewirtschafter, Körperschaften und Umweltverbände reichten eine Einsprache gegen die Erweiterung des Schutzes oder für eine noch grössere Erweiterung ein. Diese wurden umfassend geprüft und teilweise gutgeheissen. Generell hält der Regierungsrat aber auch nach der Würdigung der Einsprachen an seinem Entscheid von 2018 fest und weist alle Beschwerden ab, die eine Rückkehr zum deutlich kleineren Schutzgebiet vor 2018 verlangen.

Ergebnisse des Einspracheverfahrens

Für die Abgrenzung der Nährstoffpufferzonen wurde auf die Bodenkartierung der Landwirtschaft im Gebiet abgestellt. Diese hat sich bei der Überprüfung als zu wenig fundierte Grundlage erwiesen. Zudem hat die Überprüfung gezeigt, dass bei verschiedenen Flächen ein etwas grösserer Spielraum bei der Abgrenzung der Pufferzonen vorhanden ist, als bei der ursprünglichen Festlegung der Zonen berücksichtigt wurde. 15 Nährstoffpufferzonen wurden deshalb verkleinert bzw. vereinzelt gestrichen werden. In einem Falle hat sich die Ausscheidung der Nährstoffpufferzonen hingegen als nicht ausreichend erwiesen. Die Überprüfung hat auch gezeigt, dass die Naturschutzzone auf zwei Parzellen geometrisch nicht korrekt abgegrenzt war. Zudem wies ein Vernetzungselement entlang einer Parzellengrenze nur sechs statt sieben Meter Breite auf.

Die Einspracheentscheide des Regierungsrates können an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang