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Nutzungsplanung: Effizienteres Vorgehen soll geprüft werden

Die Nutzungsplanung entwickelt den Lebensraum, und die Abänderungen dazu sollen vereinfacht werden • Foto: Dimitri Feitknecht

Regierungsratssitzung 11. Juni 2024 • Die GLP-Fraktion des Landrates fordert in einem politischen Vorstoss eine Vereinfachung des Verfahrens bei Nutzungsplanänderungen. Der Regierungsrat begrüsst dieses Anliegen, möchte es aber vorerst eingehend auf die rechtlichen Auswirkungen überprüfen.

Am 19. Januar 2024 reichte die GLP-Fraktion die Motion «Vereinfachung im Raumplanungs- und Baugesetz: Mehr Effizienz an NUP-Gemeindeversammlungen» ein. Die Motion fordert, dass Mehrfachabstimmungen an Gemeindeversammlungen bei Nutzungsplan­änderungen vermieden werden. Derzeit können Abänderungsanträge an Gemeindeversammlungen nur als Rückweisungsanträge entgegengenommen werden. Dies führt zu langwierigen und langjährigen Beratungen. Die GLP-Fraktion schlägt vor, dass Abänderungsanträge an der Gemeindeversammlung direkt beschlossen werden können. Dies würde das Verfahren beschleunigen und effizienter gestalten.

In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat das Anliegen der GLP-Fraktion und sieht ebenfalls Handlungsbedarf. Er weist jedoch darauf hin, dass eine Gesetzesänderung sorgfältig geprüft werden muss, da sie Auswirkungen auf die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung und den Rechtsschutz haben könnte. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat demnach, die Motion zu überweisen. 

Die Motion im Wortlaut sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

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