Navigieren im Kanton Glarus

Gleichstellungskommission soll nicht weitergeführt werden

Regierungsratssitzung 11. Juni 2024 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Gleichstellungskommission nicht mehr weiterzuführen. Die Fachstelle Gesellschaft wird künftig alleine für Fragen der Gleichstellung zuständig sein, weil sie effizienter als die Kommission arbeiten kann.

Die Gleichstellungskommission berät den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung in allen Gleichstellungsfragen. Sie arbeitet seit 2022 mit der Fachstelle Gesellschaft zusammen, die sich um Fragen der Gleichstellung kümmert. Die Kommissionstätigkeit ist bis auf das Ende des Amtsjahres 2023/2024 befristet, sprich bis 30. Juni 2024.

Der Regierungsrat stellt fest, dass das Thema Gleichstellung nach wie vor eine grosse Bedeutung hat und weiterhin Massnahmen erforderlich sind. Dabei zeigte sich allerdings, dass die Fachstelle effizienter arbeiten kann als die Kommission. Das liegt daran, dass die Fachstelle während der Bürozeiten leichter erreichbar ist und keine aufwendigen Besprechungen oder Sitzungen erforderlich sind, um aktiv zu werden. Ausserdem sind verschiedene Themen zur Gleichstellung in anderen Bereichen der Verwaltung angesiedelt, wie zum Beispiel bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention oder der Bekämpfung häuslicher Gewalt.

Eine Reaktivierung ist möglich 

Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Gleichstellungskommission nicht fortzuführen. Stattdessen sollen Fachpersonen – darunter auch Mitglieder der heutigen Gleichstellungskommission – nach Bedarf für konkrete Projekte hinzugezogen werden. Damit können das Wissen und Engagement für Gleichstellungsfragen optimal genutzt werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen und nachhaltige Fortschritte in der Gleichstellungspolitik zu erzielen.

Falls in Zukunft festgestellt wird, dass die Gleichstellungskommission wieder benötigt wird, kann sie der Landrat reaktivieren. Die gesetzliche Grundlage dafür bleibt unverändert bestehen.

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang