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Aktive Bodenpolitik: Verordnungsentwurf geht in die Vernehmlassung

Aktive Bodenpolitik: Der Kanton will den Unternehmen mit gut gelegenen Grundstücken innert nützlicher Frist neue Entwicklung ermöglichen • Foto: Samuel Trümpy

Regierungsratssitzung 4. Juni 2024 • Der Regierungsrat will mit einer gezielten Bodenpolitik die wirtschaftliche Entwicklung fördern. Der entsprechende Verordnungsentwurf soll dafür die Rechtsgrundlage schaffen und geht nun in die Vernehmlassung.

Mit dem Entwurf der Verordnung zu den Kriterien für die Entwicklung von Flächen und Immobilien legt der Regierungsrat Kriterien fest, wie er Grundstücke und Immobilien für die Wirtschaft entwickeln will. Diese sind wichtig für neue Unternehmen, die sich ansiedeln wollen, und für bereits etablierte Unternehmen, die wachsen möchten. Gemäss Beschluss der Landsgemeinde 2023 soll der Kanton eine aktive Bodenpolitik in Form eines Flächenmanagements betreiben. Der Verordnungsentwurf dazu sieht vor, dass der Kanton bei der Entwicklung von Arealen und Immobilien nicht nur die Wirtschaft im Fokus haben soll. Der Prozess sieht vor, dass auch die Umwelt und gesellschaftliche Anliegen in der Planung miteinbezogen werden – zum Beispiel durch Klärung einer nachhaltigen und effizienten Verkehrsanbindung, Grünräume und Retentionsflächen, erneuerbare Energien oder durch Schaffung einer inspirierenden Umgebung durch eine hohe Baukultur. Die optimale Nutzung der Flächen soll mit qualitätssichernden Verfahren wie Testplanungen oder Projektstudien erarbeitet und planungsrechtlich gesichert werden.

Wo geeignete Flächen sind, will der Kanton zusammen mit den betroffenen Gemeinden und auf Basis des Arbeitszonenmanagements evaluieren. Eine reibungslose Zusammenarbeit mit den Gemeinden und kantonalen Behörden ist unerlässlich, da die Akteure für Planungen und Baubewilligungen zuständig sind und auch Landeigentümerinnen sein können. Der Kanton soll sich an der Entwicklung attraktiver Flächen beteiligen können, die noch im Eigentum der Gemeinden oder von Dritten sind.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 9. August 2024. Die Unterlagen sind auf der Website des Departements Volkswirtschaft und Inneres publiziert.

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