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Gebühren für Fotovoltaikanlagen sollen wegfallen

Für Fotovoltaikanlagen soll keine Bewilligungsgebühr mehr entrichtet werden müssen • Foto: zvg

Regierungsratssitzung 25. Juni 2024 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einer Verordnungsänderung zu den Bewilligungsgebühren für Anlagen, die erneuerbare Energie produzieren, zuzustimmen. Eine entsprechende Motion soll als erledigt abgeschrieben werden.

Am 3. November 2021 reichten die Landräte Mathias Zopfi und Martin Landolt die Motion «Hindernisse zur Nutzung erneuerbarer Energien beseitigen» ein. Sie fordern darin, dass die Bewilligungsgebühren und jährlichen Abgaben für Anlagen, die erneuerbare Energie produzieren, gesenkt werden. Das soll einen Anreiz für die Nutzung von erneuerbaren Energien setzen. 

Der Landrat überwies die Motion an seiner Sitzung vom 31. August 2022. Die daraufhin ausgearbeitete Änderung der Verordnung zum Energiegesetz sieht vor, dass Betreiber von neuen Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie (ausser aus Wasserkraft) keine Bewilligungsgebühren mehr bezahlen müssen. Dies wurde auch im Rahmen einer Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst. Der Regierungsrat beantragt nun dem Landrat, der vorliegenden Verordnungsänderung zuzustimmen. Die Motion soll damit als erledigt abgeschrieben werden.

Auswirkungen

Die Änderungen haben keine personellen Auswirkungen. Finanziell werden dem Kanton Einnahmen aus zukünftigen Bewilligungen zum Beispiel für mögliche alpine Fotovoltaikanlagen oder Windräder entgehen. Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen sind eine zusätzliche Energieproduktion aus erneuerbaren Energien und die Vermeidung von Treibhausgasemissionen zu begrüssen.

Die Motion und die weiteren Dokumente im Wortlaut sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert. 

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