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Internationales Folterverbot: Glarner Regierungsrat kritisiert Schlussbemerkungen

Regierungsratssitzung 28. Mai 2024 • Das UNO-Komitee für ein Folterverbot in Gefängnissen legt den Jahresbericht zur Schweiz vor. In seiner Vernehmlassung zu den Schlussbemerkungen des Komitees beleuchtet der Glarner Regierungsrat einige Themenkreise kritisch.

Der UN Ausschuss gegen Folter (Committee against Torture; CAT) kontrolliert, ob die Vertragsstaaten das Folterverbot umsetzen. Im Juli 2023 wurde der 8. periodische Bericht der Schweiz geprüft. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schickt die Schlussbemerkungen des CAT in die Vernehmlassung bei den Kantonen. Der Kanton Glarus stellt in seiner Antwort fest, dass die Koordination zwischen internationalen und interkantonalen Verträgen sowie solchen auf Bundesebene schleppend verlaufe und sich als herausfordernd darstelle. Einzelne Themenkreise im Schlussbericht des CAT werden in der Stellungnahme des Glarner Regierungsrates kritisch kommentiert.

Haftbedingungen sowie psychiatrische Begleitung

Die Forderung der CAT nach der vermehrten Anwendung alternativer Sanktionsformen wird grundsätzlich unterstützt. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass viele inhaftierte Personen die rechtlichen Voraussetzungen in der Schweiz gar nicht erfüllen, da z. B. der migrationsrechtliche Status die Aufnahme einer Arbeit verunmöglicht oder die Personen fluchtgefährlich sind (sog. Kriminaltouristen). 

 

 

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