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Glarner Regierungsrat ist gegen LSVA-Abgaben für E-Lastwagen

Regierungsratssitzung 21. Mai 2024 • Der Bund hat seine Pläne für eine Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe im Zusammenhang mit elektrisch angetriebenen Lastwagen in die Vernehmlassung geschickt. Der Regierungsrat fordert stärkere Anreize, um die Umstellung auf E-Lastwagen nicht zu bremsen.

Seit 2001 erhebt die Schweiz eine Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Fahrten mit schweren Benzin- oder Dieselfahrzeugen. Die LSVA basiert auf Gewicht, gefahrenen Kilometern und Schadstoffnormen und deckt Infrastrukturkosten ab. Sie soll den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene lenken. Künftig sollen auch elektrisch angetriebene Fahrzeuge in die LSVA einbezogen werden. Dies will der Bund mit einer Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes regeln. Er schickte die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung.

Darin schlägt der Bund unter anderem vor, elektrische Fahrzeuge in die günstigste Abgabekategorie der LSVA einzustufen. Dies lehnt der Regierungsrat jedoch generell ab und fordert, dass E-Lastwagen abgabefrei bleiben sollen. Hingegen stimmt er mit dem Bundesrat überein, dass die Anreize für eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene gestärkt werden müssen. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Verbreitung elektrisch angetriebener Lastwagen erfolgen.

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