Marianne Lienhard ist neue Frau Landammann
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Landrat • Der Landrat hat am Mittwoch in Vertretung der Landsgemeinde die 52-jährige Regierungsrätin Marianne Lienhard (SVP) einstimmig als Frau Landammann (Regierungspräsidentin) gewählt. Als Stellvertreter wurde für die kommenden zwei Jahre ebenfalls einstimmig der 41-jährige Regierungsrat Benjamin Mühlemann (FDP) gewählt.
Eigentlich wäre die Wahl von der Glarner Landsgemeinde am 6. September vorgenommen werden. Da die Landsgemeinde aufgrund des Coronavirus auch an diesem Verschiebedatum nicht stattfinden konnte, befand nun der Landrat an seiner Sitzung vom Mittwoch über dieses Geschäft. Wie schon der Regierungsrat, erachtete es auch der Landrat als gerechtfertigt, diese Wahl vorzunehmen. Die Landsgemeinde 2021 soll die Wahl nachträglich bestätigen und für den Rest der Amtsdauer bis zur Landsgemeinde 2022 vornehmen. Regierungsrat Andrea Bettiga wurde mit langanhaltendem Applaus von seinem Amt als Landammann verabschiedet. Landratspräsident Hans Rudolf Forrer (SP) beschrieb ihn als Mann des Volkes, der die Menschen möge und auf sie zugehen könne.
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Marianne Lienhard, zweite Frau Landammann
Turnusgemäss, diskussionslos und einstimmig wählte der Landrat in Vertretung der Landsgemeinde Marianne Lienhard an die Spitze der kantonalen Exekutive. Lienhard ist Vorsteherin des Departementes Volkswirtschaft und Inneres und gehört der SVP an. In ihrer Antrittsrede dankte sie für das Vertrauen. Etwas Wehmut sei dabei, dass die Wahl nicht an der Landsgemeinde stattfinden könne. Lienhard rief die Landrätinnen und Ländräte dazu auf, Akzente zu setzen, u. a. in der Bildung und dem digitalen Wandel. Marianne Lienhard ist nach Marianne Dürst Benedetti (FDP, 2008 – 2010) die zweite Frau Landammann im Kanton Glarus.
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Lasst uns an der Zukunft arbeitenMarianne Lienhard
Der 41-jährige Benjamin Mühlemann amtiert die kommenden zwei Jahre als Landesstatthalter (Regierungsvizepräsident). Er ist damit ab 2022 als nächster Landammann vorgesehen.
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Änderung des Steuergesetzes vom Landrat nicht behandelt
Neben der Wahl des Landammanns und des Landesstatthalters wurden dem Landrat am Mittwoch weitere Landsgmeindegeschäfte zur Beschlussfassung unterbreitet. Folgenden Geschäften stimmte er zu:
- Festsetzung Steuerfuss
- Kantonales Geldspielgesetz
- Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat
- Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen
Die Landsgemeinde muss diese Geschäfte nachträglich noch genehmigen (ohne Abänderungsmöglichkeit).
Folgende vom Regierungsrat zur Beschlussfassung vorgelegte Geschäfte wurden vom Landrat nicht behandelt und werden in der ursprünglichen Form der nächsten Landsgemeinde vorgelegt (mit Abänderungsmöglichkeit):
- Änderung des Steuergesetzes
- Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege