Änderung des Raumentwicklungs- und Baugesetzes geht in die Vernehmlassung
Regierungsratssitzung 25. Oktober 2022 • Das Raumentwicklungs- und Baugesetz soll so geändert werden, dass Bauherren Dienstbarkeitsverträge erst zum Zeitpunkt einer Baufreigabe vorzulegen haben. Damit können das Bauverfahren beschleunigt und ein finanzielles Risiko für die Bauherrschaft verhindert werden. Der Regierungsrat schickt die Vorlage in die Vernehmlassung.